Am Samstag, dem 4. März hörten wir die erste Fastenpredigt dieses Jahres in St. Hedwig.Unter der Hauptüberschrift „Als Abbild Gottes schuf er ihn“ ( Die Würde des Menschen ist (un-)antastbar) werden aus der Schrift Pacem in terris von Papst Johannes dem XXIII. 3 Abschnitte näher betrachtet. Am Samstag galt es, den Abschnitt pacem in terris 14 näher zu beleuchten. Hierfür konnte Dr. Christopher Voigt-Goy, Privatdozent für Kirchengeschichte, gewonnen werden. Frau A. Polten begrüßte zunächst alle Anwesenden und Herrn Dr. Voigt-Goy im Namen des Liturgieausschusses.
Hier der entsprechende Ausschnitt aus pacem in terris:
Religionsfreiheit (Das Recht auf Gottesverehrung)
Zu den Menschenrechten gehört auch das Recht, Gott der rechten Norm des Gewissens entsprechend zu verehren und seine Religion privat und öffentlich zu bekennen. Denn wie Lactantius treffend sagt, „werden wir mit der Bestimmung geboren, Gott, unserm Schöpfer, den gerechten und schuldigen Gehorsam zu erweisen; ihn allein sollen wir anerkennen, ihm folgen. Durch dieses Band der Frömmigkeit sind wir Gott verpflichtet und verbunden; und daher hat auch die Religion ihren Namen“ (Divinae Institutiones IV, c. 28, 2). Zur gleichen Sache stellte Unser Vorgänger unsterblichen Andenkens Leo XIII. nachdrücklich fest: „Diese wahre und der Kinder Gottes würdige Freiheit, welche die Würde der menschlichen Person in vornehmster Weise schützt, ist größer als alle Gewalt und alles Unrecht; sie ist der Kirche immer ein Anliegen und besonders teuer. Diese Art von Freiheit haben die Apostel ständig für sich in Anspruch genommen, die Apologeten in den Schriften unverbrüchlich festgelegt, die Martyrer in unermeßlicher Zahl durch ihr Blut geheiligt“ (Leo XII., Enz. Libertas praestantissimum).“
Herr Dr. Voigt-Goy begann seinen Vortrag mit Paulus und erläuterte, dass die Kirche von Anfang an einen Anspruch als die Religion hatte und andere Religionen nicht als gleichwertig gelten ließ. Für Paulus war es selbstverständlich, diesen Glauben auch öffentlich zu bekennen. Diese Überzeugung änderte sich auch in und nach der Reformation nicht, d.h. andere Religionen bzw. jetzt auch Konfessionen galten als nicht ebenbürtig. Mit dem Religionsfrieden von 1555 gab es dann zumindest eine Koexistenz. Wer aber eine andere christliche Glaubensüberzeugung hatte, als die, die gerade im Land galt, musste das Land verlassen. Erst sehr viel später, nämlich beginnend in den 60er Jahren wurde eine echte Gleichberechtigung der Konfessionen möglich. Den Zustand, den wir heute als normal empfinden, gibt es somit erst seit gut 40 Jahren!
Zusammengefasst hörten wir eine sehr interessante Predigt, die uns zeigt, dass die Freiheit des Glaubens keine Selbstverständlichkeit ist, sondern schwer errungen wurde und es gilt diese zu erhalten.