Der Verwaltungsrat (VRK) organisiert die Verwaltung des kirchlichen Vermögens. Dazu wird ein jährlicher Haushaltsplan erstellt, zu dessen Entwurf der Pfarrgemeinderat Stellung nehmen kann.
Der Verwaltungsrat ist Dienstherr aller Beschäftigten in der Pfarrei, z.B. Pfarrsekretärinnen, Organisten, Küster, Kindergartenpersonal, etc. Ebenso beschließt er Bauvorhaben bzw. Sanierungskonzepte. Einige Beschlüsse werden der bischöflichen Behörde zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
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