Hygienekonzept
für das Josefshaus

Vorläufiges Hygiene-Grundkonzept für das Josefshaus

Überlegungen zur Belegung

Bei jeder Nutzung unserer Räume ist vorausgesetzt, dass die Teilnehmer/inn/en selbst für ihre Person eine Risiko-Einschätzung vornehmen und entsprechend über ihre Teilnahme an einer Veranstaltung selbst entscheiden.

Für die Belegung sollten Dringlichkeitsstufen gelten. Dafür ist das Kriterium, wie dringlich die Zusammenkünfte einer bestimmten Gruppierung für das Gemeindeleben sind.

Dringlichkeitsstufe 1:

    • Tagung der Leitungsgremien der Pfarrei /PGR, VRK, Pastoralteam, Pastoralausschuss, MAK
    • Katechetische Treffen und Elternabende

Dringlichkeitsstufe 2:

    • Ausschüsse und Gruppierungen der Gemeinde (Die Leitungen entscheiden im Benehmen mit den Mitgliedern, ob sich das Gremium/die Gruppe trifft). Für die Seniorenkreise gelten besondere Bedingungen.

Dringlichkeitsstufe 3:

    • Veranstaltungen der Gemeinde (sofern unter den gegebenen Bedingungen durchführbar)

Dringlichkeitsstufe 4:

    • Vermietung an kirchliche Gruppierungen und Organisationen oder befreundete Organisationen

Dringlichkeitsstufe 5:

    • Vermietungen an Privatpersonen
    • Vermietungen an Gruppierungen ohne Gemeindebezug

Dies gilt analog auch für die Nutzung durch Gemeinden anderer Muttersprache. Für Chöre und musikalische Gruppen gelten eigene Bestimmungen

Der VRK legt auf Empfehlung des PGR fest, ab wann die Häuser für welche Gruppierung geöffnet werden können. Keine Nutzungserlaubnis kann bei Grupperingen gegeben werden, bei denen die Einhaltung der Hygieneregeln nicht gegeben ist, wie Skatrunden, Kegelgruppen (Kontaminierung durch Karten, Kugeln, etc.). Für Chöre und musikalische Gruppen gelten eigene Bestimmungen

Vorbereitung 

  • Der große Saal des Josefshauses verfügt über 160 qm, der kleine Saal über 78 qm, das Foyer 63 qm[1], der Thekenraum ca. 34 qm. Bei Öffnung der Wände bzw Zusammenschluss aller Räume sind das ca. 335 qm
  • Personen im Josefshaus beträgt also nach den aktuellen Verfügungen des Landes Hessen und des Bischöflichen Ordinariates 67 Personen. Bei geschlossenen Wänden ergibt sich für den großen Saal eine Höchstzahl von 32, für den kleinen Saal von 15, für den Thekenraum mit Foyer von 19  Je nach Bestuhlungsordnung reduziert sich jedoch diese Zahl durch das Abstandsgebot entsprechend. So finden im großen Saal bei „Seminarbestuhlung“ (je eine Person an einem Tisch) 15 Personen Platz. Im kleinen Saal bei Konferenzbestuhlung im „Plenarstil“  bzw „Frontalbestuhlung“  mit Tisch 9 Personen. Je nach Bestuhlung können also mehr oder weniger Kapazitäten geschaffen werden, die Höchstzahl ist jedoch einzuhalten.
  • Abstandsgebot sicherstellen (1,5 m), bei größerer Atmungsakivität mindestens 2m (Schwangerengymnastik, Joga, Gymnastik, etc.) Entsprechend Bodenmarkierungen anbringen!
  • Der Eingang erfolgt über den Haupteingang, der Ausgang über die hintere Außentür bei den Toiletten. Auch die Toiletten sind über die Außentür zu verlassen und das Haus wird entsprechend auf dem Weg über die Außenfläche neu betreten. Die Laufwege sind entsprechen markiert. Die Verantwortlichen müssen sicherstellen, dass die Laufwege eingehalten werden.
  • Eingang zur Küche: der Eingang zur Küche bei Bewirtschaftung des großen Saales (mit Thekenraum/Foyer) erfolgt über den „Saaleingang“ zur Küche, der Ausgang aus der Küche über die Tür bei der Theke. Bei Nutzung des kleinen Saales bzw von Thekenraum/Foyer erfolgt der Eingang zur Küche über den Eingang kleiner Saal, der Ausgang ebenfalls über den Ausgang bei der Theke
  • Bereitstellen von Reinigungsmitteln zur Reinigung der Tische (Desinfektionsmittel??? Siehe Hinweise ev. Kirche) und Hinweis, wo diese leicht auffindbar sind
  • Die Böden sollten nach jeder Nutzung gereinigt werden
  • Es sollte nur eine Nutzung eines Raumes pro Tag Ausreichend Zeit zur Reinigung zwischen den Nutzungsterminen sollte sichergestellt werden. Die Böden sollten nach jeder Nutzung gereinigt werden. Die Reinigungskräfte müssen deshalb rechtzeitig vom Pfarrbüro über die Nutzung informiert werden. (Nutzungsplan?)
  • Die Toiletten sind täglich zu reinigen, das Reinigungspersonal entsprechend anzuweisen.
  • In den Toiletten Papierhandtücher und Seife (Desinfektionsmittel???)
  • In den Toiletten sollten Wasserhähne angebracht werden, die die Wasserspendung automatisch einstellen, ansonsten muss Hände-Desinfektionsmittel bereitgestellt werden (Problem: die Spender haben lange Lieferzeiten und es wird geklaut!)
  • Das Hygienekonzept muss für alle Teilnehmer/innen gut sichtbar angebracht werden (z.B. an der Eingangstür). Darauf ist auch die Höchstzahl vermerkt, die im Gebäude bzw Raum gilt.
  • Gegebenenfalls müssen vor dem Gebäude Abstandstreifen aufgebracht werden bzw auf den stets zu wahrenden Abstand von 1,5m gut sichtbar hingewiesen werden.

Durchführung

  • Jede Gruppe benennt eine(n) Ordner bzw. „Hygienebeauftragten, der/die darauf achtet das die Hygieneregeln eingehalten werden (diese/r muss volljährig sein). Der Name dieser Person muss dem Pfarrbüro vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Das Pfarrbüro bzw ein  HPM oder ein Mitglied des VRK (das dazu bereit und willens ist) weisen den/die Verantwortlichen in die Hygienebestimmungen ein. Diese unterschreiben ein Exemplar des Hygieneplans im Pfarrbüro.
  • Jede Gruppierung führt eine Liste mit den Namen der Teilnehmenden. Diese wird Im Pfarrbüro abgegeben (ggfs. Briefkasten). Der Stift darf nicht weitergereicht werden der/die verantwortliche führt selbst die Liste.
  • Es ist darauf zu achten, dass nur Personen Einlass finden, die einen Mund-Nasenschutz-Schutz tragen. Dieser ist immer dann zu tragen, wenn man sich im Haus bewegt. Im Sitzen darf der Mund-Nasen-Schutz abgelegt werden.
  • Gemeindeinterne Gruppierungen führen die Reinigung der Tischflächen durch. Dazu benutzen sie einen Einmalhandschuh.
  • Bei Fremdnutzungen muss vor der nächsten Nutzung eine Reinigung der Tische und Böden erfolgen
  •  Die Toilette ist täglich mindestens einmal zu reinigen (mit Desinfektions-Reinigungsmittel)
  • Die Veranstaltung sollte zeitlich auf das notwendige Maß befristet werden.

Essen und Trinken

  • Getränke sollten möglichst in kleinen Flaschen gereicht werden (Vorrat!)
  • Kaffee wird mit der Kanne am Platz serviert.
  • Es wird von der entsprechenden Gruppierung ein oder zwei Personen als „Bedienung“ benannt (im Josefshaus evt. Thekenmänner und Küchenfrauen.
  • Die Getränke werden am Platz
  • Der Flaschenöffner darf nur von der „Bedienung“ bzw. einer festzulegenden Person benutzt werden.
  • Die Bedienung trägt während ihrer Tätigkeit Mundschutz.
  • Leere Gläser/Flaschen sollten entweder von den Nutzer – in gebührenden Abstand – auf einer Abstellfläche abgestellt werden oder aber sie bleiben auf dem Tisch stehen und werden von der „Bedienung“ mit Einmalhandschuh in die Küche gebracht und in die Spülmaschine gegen. Sie sind bei mindestens 60 Grad C. zu reinigen. Sie dürfen nur mit Handschuh aus der Spülmaschine entnommen werden (Hausmeister/Reinigungskräfte). Die Spülmaschine wird täglich von den Hausmeistern/Reinigungskräften
  • Speisen sollten möglichst nicht oder nur in abgedeckter Form gereicht werden (z. B. in einer Tüte oder Verpackung
  • Das Zubereiten von Speisen in unseren Küchen ist bis auf weiteres nicht möglich.
  • Die Küche darf nur von zwei Personen im gebührenden Abstand 1,5 m) betreten werden.

Ausführungsbestimmung

Dieses Konzept gilt bis auf Widerruf ad experimentum. Es wird nach Beratung des Grundkonzeptes für die Häuser im PGR am 03. 06 20 vom VRK beschlossen und in Kraft gesetzt

Für den Entwurf:                   Rolf Glaser

[1] dabei sind die spitzen Flächen vor dem großen Saal und vor den Toiletten nicht mitgerechnet