Griesheimer Fastenpredigten 2017

Die Griesheimer Fastenpredigten 2017 stehen unter dem Thema

„Als Abbild Gottes schuf er ihn“

          Die Würde des Menschen ist (un-)antastbar

Die Fastenpredigten beginnen um 17.30 Uhr in St. Hedwig, Elsterstraße 18; im Anschluss ist um 18.00 Uhr die Vorabendmesse

———————————————————————————————————————–

Aus der Enzyklika Pacem in terris von Papst Johannes XXIII.

Samstag,    4. März  

„Freiheit der Religionsausübung“
   (pacem in terris 14)
Prediger: Dr. Christopher Voigt-Goy
(Privatdozent für Kirchengeschichte)

Religionsfreiheit (Das Recht auf Gottesverehrung)

  1. Zu den Menschenrechten gehört auch das Recht, Gott der rechten Norm des Gewissens entsprechend zu verehren und seine Religion privat und öffentlich zu bekennen. Denn wie Lactantius treffend sagt, „werden wir mit der Bestimmung geboren, Gott, unserm Schöpfer, den gerechten und schuldigen Gehorsam zu erweisen; ihn allein sollen wir anerkennen, ihm folgen. Durch dieses Band der Frömmigkeit sind wir Gott verpflichtet und verbunden; und daher hat auch die Religion ihren Namen“ (Divinae Institutiones IV, c. 28, 2). Zur gleichen Sache stellte Unser Vorgänger unsterblichen Andenkens Leo XIII. nachdrücklich fest: „Diese wahre und der Kinder Gottes würdige Freiheit, welche die Würde der menschlichen Person in vornehmster Weise schützt, ist größer als alle Gewalt und alles Unrecht; sie ist der Kirche immer ein Anliegen und besonders teuer. Diese Art von Freiheit haben die Apostel ständig für sich in Anspruch genommen, die Apologeten in den Schriften unverbrüchlich festgelegt, die Martyrer in unermeßlicher Zahl durch ihr Blut geheiligt“ (Leo XII., Enz. Libertas praestantissimum).“

Die Nummerierung folgt der Ausgabe „Texte zur Katholischen Soziallehre“
————————————————————————————————————————-

Samstag,    18. März

„Presse-/Meinungs-Freiheit“
   (pacem in terris 12)
    Prediger: Joachim Frank
(Chefkorrespondent der Du Mont Mediengruppe)

Meinungs- und Pressefreiheit (Moralische und Kulturelle Rechte)

  1. Von Natur aus hat der Mensch außerdem das Recht, daß er gebührend geehrt und sein guter Ruf gewahrt wird, daß er frei nach der Wahrheit suchen und unter Wahrung der moralischen Ordnung und des Allgemeinwohls seine Meinung äußern, verbreiten und jedweden Beruf ausüben darf; daß er schließlich der Wahrheit entsprechend über die öffentlichen Ereignisse in Kenntnis gesetzt wird.

Die Nummerierung folgt der Ausgabe „Texte zur Katholischen Soziallehre“
————————————————————————————————————————-

Samstag, 1. April

„Recht auf körperliche Unversehrtheit“
  (pacem in terris 11)
Prediger: Dr. Dr. Oswald Bellinger
(Tropenmediziner, Eine-Welt-Netzwerk Stadtkirche Ffm)

Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

  1. Bezüglich der Menschenrechte, die Wir ins Auge fassen wollen, stellen Wir gleich zu Beginn fest, daß der Mensch das Recht auf Leben hat, auf die Unversehrtheit des Leibes sowie auf die geeigneten Mittel zu angemessener Lebensführung. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Wohnung, Erholung, ärztliche Behandlung und die notwendigen Dienste, um die sich der Staat gegenüber den einzelnen kümmern muß. Daraus folgt auch, daß der Mensch ein Recht auf Beistand hat im Falle von Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter, Arbeitslosigkeit oder wenn er ohne sein Verschulden sonst der zum Leben notwendigen Dinge entbehren muß (vgl. Pius XI., Enz. Divini Redemptoris; Pius XII., Pfingstansprache 1941, U-G 493-522).

Die Nummerierung folgt der Ausgabe „Texte zur Katholischen Soziallehre“

————————————————————————————————————————-