PGR-Wahl 2019

Kirche Gemeinsam Gestalten

Pfarrgemeinderatswahlen 2019

Hier können Sie das Ergebnis der PGR-Wahl vom 9./10. November 2019 einsehen.

Am 9./10. November 2019 findet im Bistum Limburg wieder eine Pfarrgemeinderats- Wahl statt. Näheres entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:

PGR- Wahlen im Bistum Limburg

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Nachfolgend können Sie die Kandidatenliste für die PGR-Wahl 2019 einsehen:

 

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Hier nun die ersten Informationen zur diesjährigesn PGR-Wahl:

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Am 9. und 10. November wird der Pfarrgemeinderat (PGR) neu gewählt …

Was ist der PGR?

Der PGR berät und entscheidet zusammen mit dem Pfarrer über alle wichtigen Fragen, die die Gemeinde betreffen. Er wird von den Gemeindemitgliedern für vier Jahre gewählt.

Welche Aufgaben hat der PGR?

Eine der wichtigsten Aufgaben des PGR besteht darin, Schwerpunkte für die pastorale Arbeit in der Gemeinde zu setzen. Das können zum Beispiel sein: Liturgie, Kinder- und Jugendarbeit, Ökumene, Seniorenarbeit, soziale Projekte, Eine-Welt-Arbeit, Feste, Gesprächskreise, …

Diese Liste möglicher Aufgaben kann fast beliebig fortgesetzt werden.

Er wählt den Verwaltungsrat für alle Personal-, Etat-, Vermögens- und Bauangelegenheiten der Gemeinde. In wichtigen Verwaltungsfragen gibt der PGR ein Votum ab, das der Verwaltungsrat bei seiner Entscheidung zu bedenken hat.

Besonders herausfordern wird uns in der kommenden Wahlperiode eine intensivere Zusammenarbeit mit unseren Nachbargemeinden in Nied, Gallus und dem wachsenden Stadtteil Kuhwald/Rebstock. Es gilt, die Weichen für das künftige Zusammenwachsen der Gemeinden zu stellen und unsere Zukunft gemeinsam zu gestalten.

… und hierfür suchen wir Kandidatinnen und Kandidaten.

Sie sind aufgeschlossen für die vielen Aktivitäten in unserer Gemeinde?

Sie haben Spaß und Interesse daran, etwas gemeinsam auf den Weg zu bringen und voranzutreiben?

Wir freuen uns auf Ihre Kandidatur.

Zur Vorbereitung der PGR-Wahl ist ein Vorbereitender Wahlausschuss zusammengetreten: Pfarrer Rolf Glaser, Anna Maria Herold, Elke Nikl, Torsten Rothacker und Norbert Walter.

 

Wer kann als Kandidatin oder Kandidat vorgeschlagen werden?

Alle Personen, die

  • gefirmt und
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • am Wahltag seit mindestens vier Wochen in der Gemeinde wohnen oder in der Gemeinde aktiv sind und im Bistum leben
  • ihr schriftliches Einverständnis zur Kandidatur erklärt haben

 

Wer kann Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen?

Jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, kann zusammen mit neun anderen Gemeindemitgliedern Vorschläge machen.

Am Besten verwenden Sie hierfür einen Vordruck, den Sie im Pfarrbüro erhalten können.

Sie möchten jemanden vorschlagen, aber Sie finden im Moment keine neun anderen Gemeindemitglieder, die Ihren Vorschlag unterstützen? Auch dann können Sie Ihren Vorschlag abgeben, der Vorbereitende Wahlausschuss kümmert sich um die weiteren Formalitäten.

Wie erreiche ich den Vorbereitenden Wahlausschuss?

Den Vorbereitenden Wahlausschuss erreichen Sie über die Pfarrbüros.

Norbert Walter

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