Neue Informationen zur
Corona – Pandemie

an der Corona-Front ist in dieser Woche wieder Bewegung zu verzeichnen. Kurzfristig informiere ich hier über zwei Punkte, die die Gottesdienste bereits ab dem Wochenende, also ab dem 23. Januar 2021, betreffen.

In den Gottesdiensten müssen als Mund-Nasen-Schutz ab sofort OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95 getragen werden. Ausgenommen von der Pflicht zum Tragen der Masken sind lediglich Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Die Verordnung kommt kurz vor dem Wochenende, so dass es mitunter schwer sein kann, die Information so weit zu streuen, dass auch alle Gottesdienstbesucher am Samstag/Sonntag bereits mit einer entsprechenden Maske kommen. Spätestens ab kommender Woche wird es dann sicher flächendeckend umsetzbar sein. Dies lässt sich ja in den Gottesdiensten am Wochenende gut ansagen bzw. auch auf den Homepages kommunizieren.

Ein zweiter Punkt betrifft die Pflicht der vorherigen Anmeldung von Versammlungen mit mehr als 10 Personen beim örtlichen Ordnungsamt. Das betrifft auch die Gottesdienste. Dieser Punkt wurde mit Blick auf die Freikirchen in die Verordnung aufgenommen, wo es immer wieder zu deutlichen Verstößen gegen die Hygieneregeln gekommen ist. Die Ordnungsbehörden sollen hier anscheinend verstärkt Kontrollen vornehmen.

Bislang liegt uns dazu nur die Verordnung des Landes Hessen mit folgendem Text vor:

Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen sind dem zuständigen Ordnungsamt spätestens zwei Werktage vor der Zusammenkunft anzuzeigen; dies gilt nicht, wenn eine generelle Absprache mit den zuständigen Behörden bereits getroffen wurde.

Für uns wichtig ist hier der letzte Punkt: Nach allen Absprachen fallen die hessischen Diözesen und damit alle unsere Pfarreien auf hessischem Gebiet unter die in der Begründung angesprochenen Religionsgemeinschaften mit einer generellen Absprache. Hier sind also keine weiteren Aktivitäten seitens der Pfarreien auf die Ordnungsbehörden hin erforderlich. Das ist zumindest der Stand heute.

Mit herzlichen Grüßen
Georg Franz

Domkapitular Georg Franz
Dezernent

Bischöfliches Ordinariat
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