Neue Dienstanweisung – Januar 2022

An die Katholischen Pfarrämter
und die Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache im Bistum Limburg

Sehr geehrte Herren Pfarrer, Kooperatoren, Kapläne und Diakone,
sehr geehrte hauptamtlich pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
sehr geehrte Mitglieder der Pfarrgemeinde- und der Verwaltungsräte,
sehr geehrte Damen und Herren,

Sie erhalten hier nach kurzer Zeit neue Dienstanweisungen für die Organisation in den Pfarreien und für die Gottesdienste, da sich die Landesverordnungen erneut geändert haben.

Hauptpunkte sind die 2G-Zugangsregel für Veranstaltungen unter Beibehaltung von Abstands- und Maskenpflicht, sowie die 3G-Zugangsregel für Gottesdienste nun auch auf dem Gebiet von Hessen.
Nach wie vor ist die Verordnung der 3G-Zugangsgregel für Gottesdienste in Rheinland-Pfalz als Eingriff in die Religionsfreiheit zu sehen. Es mag durchaus sinnvoll sein, angesichts der derzeitigen Pandemieentwicklung weitere Maßnahmen wie die 3G-Zugangsregel zu ergreifen; dann muss es jedoch eine Entscheidung der Kirchen selbst sein. Für den Bereich von Hessen haben wir die Entscheidung jetzt selbst getroffen. Damit gilt im ganzen Bistum die 3G-Zugangsregel für Gottesdienste. Der Vorweis eines Testnachweises durch Ungeimpfte/Ungenesene ist als zumutbar anzusehen und stellt nicht automatisch einen Ausschluss aus dem Gottesdienst dar.

Die 3G-Zugangsregel führt nur dann zu mehr Sicherheit vor Ansteckung, wenn sie auch umgesetzt und kontrolliert wird. Hier sind die Ordnerdienste noch einmal mehr gefragt. Die Pflicht zur Kontrolle ergibt sich aus den Landesverordnungen. Die Haftung für die Einhaltung der 3G-Regel liegt letztlich bei der Kirchengemeinde und nicht der/dem einzelnen Ordner/in. Allen Ordnerinnen und Ordnern, die in dieser Situation verantwortungsvoll diese Aufgabe übernehmen, gebührt Anerkennung und ein herzlicher Dank.
Erste Erfahrungen mit der 3G-Zugangsregel für Gottesdienste zeigen auch die Problematik der Kontrolle, wenn uneinsichtige Gottesdienstbesucher einfach die Kirche betreten. Es ist sicher schwer vorstellbar, diese Gottesdienstbesucher vom Eintritt in die Kirche abzuhalten. Diese Umstände werden hier und da zu Auseinandersetzungen und Konfrontationen führen, denen mit viel Kommunikation zu begegnen sein wird.
Ohne eine entsprechende Kontrolle, die ja auch der Sicherheit der Mehrheit der Gottesdienstbesucher dient, ist als Konsequenz die Feier eines Gottesdienstes in einer Kirche leider nicht möglich.

Wir befinden uns in der Pandemie und in der Umsetzung der Regeln sicher in einer nicht einfachen Phase. Wir hoffen sehr, dass es genügend Kräfte gibt, die ausgleichend und beruhigend wirken können, damit es in unseren Gemeinden nicht zu unschönen Auseinandersetzungen kommt.

Für den Arbeitsstab Corona
Georg Franz
Daniel Rick

 

Für den Arbeitsstab Corona
Georg Franz
Daniel Rick

 

Dienstanweisung Gottesdienste (Stand: 12. Januar 2022)

Dienstanweisung für die Seelsorge und Organisation in den Pfarreien (Stand: 12. Januar 2022)

Hinweis: Mit Blick auf technische Anforderungen erfolgt der Versand von Informationen und Schreiben künftig über dieses Tool. Wir bitten um Verständnis.

 

Impressum

Redaktion:
Bischöfliches Ordinariat
Stephan Schnelle
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel: 06431 295-277
Mail: bistumsinfo@bistumlimburg.de
Web: www.bistumlimburg.de