Erklärung des Generalvikars zur Anwendung der kirchlichen Grundordnung

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wir alle in der katholischen Kirche durchleben eine schwere Krise. Alle, die in der Seelsorge und der Verwal-tung arbeiten, die in unseren Einrichtungen, bei der Caritas, in Kindertagesstätten und Schulen wirken, sind beruflich und privat besonders herausgefordert. Es ist nicht leicht, sich in der Dienstgemeinschaft als Trägerin und Träger der kirchlichen Sendung mit ihrer starken und frohen Botschaft zu verstehen. Doch eigentlich ist das unser Anspruch: dass wir durch unser Wirken für das Evangelium einstehen und die Menschenliebe Got-tes erfahrbar machen wollen.

Zurzeit findet eine breite innerkirchliche und gesellschaftliche Diskussion über das kirchliche Arbeitsrecht und die Grundordnung für den kirchlichen Dienst statt. Durch die aktuellen Diskussionen bis hin zu #OutInChurch haben wir erkannt, dass Anspruch und Wirklichkeit auseinanderklaffen. Die jetzige Form der Grundordnung deckt den Anspruch des Evangeliums nicht ab. Dies führte bei nicht Wenigen zu Verletzungen und Unsicher-heiten.

Ich lerne und mir ist bewusst, dass diese Anwendung der Grundordnung zu Diskriminierungen und zu einer Atmosphäre der Unsicherheit und Angst geführt hat. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in ihrer Le-benssituation nicht wertgeschätzt. Dadurch entstand viel Leid, und dafür bitte ich um Vergebung.

Im Bistum Limburg bekennen wir uns zu Vielfalt und Diversität. Wir wollen Angst und Unsicherheit überwin-den. Deshalb setzen wir uns für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ein. Der Bischof und ich sagen Ihnen zu, dass in der Diözese Limburg die Grundordnung im Blick auf die sexuelle Orientierung sowie das Beziehungsleben bzw. den Familienstand keine Anwendung findet. Das bedeutet, dass die Grundordnung hinsichtlich Artikel 5. Abs. 2. Buchstb. c und d für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt wird. Die sexuelle Orientierung, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe wird keine arbeitsrechtlichen Sanktionen nach sich ziehen. Dies gilt für alle Gruppen von kirchlichen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern, für die pasto-ralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie alle, die mit einer „Missio canonica“ oder einer besonderen bischöflichen Beauftragung ihren Dienst wahrnehmen. Unsere Zusicherung gilt sowohl für bestehende als auch künftige Arbeitsverhältnisse.

Gleichzeitig ermutige ich alle anderen kirchlichen Rechts- und Anstellungsträger im Bistum Limburg im cari-tativen und verbandlichen Bereich sowie auf Ebene der Kirchengemeinde, eine ähnliche Selbstverpflichtung einzugehen.
Unser Bischof und ich danken Ihnen, dass Sie in dieser Zeit des Umbruchs mit uns diesen Weg gehen. In Verbundenheit und mit der Bitte um Gottes Segen grüße ich Sie herzlich!

Ihr
Wolfgang Rösch

 

 

Generalvikar Der Generalvikar Limburg, 18. Februar 2022