Neues zur PGR- Wahl

Liebe Schwestern und Brüder,

wie viele von Ihnen sicher schon wissen, stehen in unserem Bistum in diesem Jahr am 7./8. November zum 13. Mal Wahlen zum Pfarrgemeinderat an.

Der Pfarrgemeinderat trägt mit dem Pfarrer die Verantwortung für die Gestaltung und Entwicklung des Lebens der Pfarrei, für die Schwerpunkte, die zu setzen sind, für die Lösung dringender Fragen, für das Setzen von Impulsen.

Zudem wählt der Pfarrgemeinderat den Verwaltungsrat, das Gremium der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde. Und der Pfarrgemeinderat entsendet Mitglieder in den Pastoralausschuss des Pastoralen Raumes.

Das Bistum Limburg beabsichtigt, ab Januar 2016 die Pastoralen Räume Gallus und Nied/Griesheim zusammenzulegen. Die einzelnen Pfarrgemeinden und ihre Vertretungsgremien werden in der nächsten Wahlperiode noch selbständig bleiben. Damit kommt dem neuen Pfarrgemeinderat in den nächsten vier Jahren die interessante und spannende Aufgabe zu, die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden Nied, St. Gallus, Maria Hilf, St. Pius und uns mitzugestalten und die wohl nicht zu vermeidende Bildung der künftigen Großpfarrei vorzubereiten.

In unserer Pfarrei sind für den Pfarrgemeinderat zwischen 12 und 20 Frauen und Männer zu wählen. Die genaue Anzahl wird in der Pfarrgemeinderatssitzung am 30. September 2015 festgelegt.

Der jetzige Pfarrgemeinderat ruft Sie alle dazu auf, Ihr Wahlrecht wahrzunehmen. Er bittet Sie aber auch, an den Vorbereitungen der Wahl teilzunehmen. Sie alle haben das Recht, Frauen und Männer als Kandidatinnen und Kandidaten vorzuschlagen. Überlegen Sie bitte auch, ob nicht für Sie selbst eine Kandidatur vorstellbar ist.

Ein Vorschlag zur Kandidatur muss von insgesamt 10 wahlberechtigten Mitgliedern der Pfarrei per Unterschrift unterstützt werden. Er muss bis zum 4. Oktober 2015 dem Vorsitzenden des Vorbereitenden Wahlausschusses vorliegen (z. B. im Pfarrbüro).

Vordrucke für einen solchen Vorschlag liegen aus bzw. erhalten Sie im Pfarrbüro.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, Kandidatenvorschläge ohne die erforderlichen Unterschriften in einem der Pfarrbüros abzugeben. Der Vorbereitende Wahlausschuss kümmert sich um die Formalitäten.

Wer in unserer Pfarrei aktiv ist, aber in einer anderen Pfarrei wohnt, kann ebenfalls in unserer Pfarrei wählen. Sie müssen die Austragung aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Heimatpfarrei im zuständigen Pfarramt und die Eintragung in unser Wählerverzeichnis bis zum 4. Oktober 2015 beantragen. Nach dieser „Ummeldung“ sind Sie ebenfalls vorschlagsberechtigt.

Vorschlagen können Sie Mitglieder der Pfarrei oder Menschen, die in unserer Pfarrei aktiv sind und in einer anderen Pfarrei des Bistums Limburg leben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und gefirmt sein und sie müssen ihre Bereitschaft zur Kandidatur schriftlich erklären.

Katholikinnen und Katholiken anderer Muttersprache haben sowohl in der Pfarrgemeinde, in der sie wohnen, Wahl- und Vorschlagsrecht für den Pfarrgemeinderat, als auch in ihrer muttersprachlichen Gemeinde für den Gemeinderat.

Rolf Glaser
Pfarrer
Norbert Walter
Wahlbeauftragter