Neue Dienstanweisung April 2022

Sehr geehrte Herren Pfarrer, Kooperatoren, Kapläne und Diakone,


sehr geehrte hauptamtlich pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
sehr geehrte Mitglieder der Pfarrgemeinde- und der Verwaltungsräte,
sehr geehrte Damen und Herren,

wie angekündigt, erhalten Sie hier die neue Dienstanweisung für die Pfarreien, die ab dem 2. April 2022 gültig ist.

Die bisher in zwei verschiedenen Dienstanweisungen vorhandenen Regelungen für die Feier von Gottesdiensten sowie für die Seelsorge und Organisation in Pfarreien sind ab dieser Dienstanweisung in einem Dokument zusammengefasst.

Bitte beachten Sie, dass eine Reihe von Regelungen in der Anweisung nicht mehr vorhanden und damit weggefallen sind, z.B. kann die Kollekte wieder mittels Herumgeben eines Kollektenkorbes erfolgen, da es keinen Nachweis für Schmierinfektionen gegeben hat. Der Kommuniongang kann wieder ganz normal erfolgen. Damit gehen wir einen wichtigen Schritt in eine Normalität hinein. Die Maskenpflicht in Gottesdiensten behalten wir nicht zuletzt mit Blick auf ein verständliches Sicherheitsgefühl der Gläubigen erst einmal noch bei, da die Maske den effektivsten Schutz gegen Infektionen darstellt.

Da es keinerlei Kontrollen und weitergehende Beschränkungen mehr zu Veranstaltungen und Gottesdiensten gibt, kann der Dienst der Ordner/-innen entfallen. Ihnen gebührt sicher ein besonderer Dank für den Einsatz in der zurückliegenden Zeit.

Bitte prüfen Sie die Corona-Aushänge an Kirchen und Gebäuden. Diese dürften mit den neuen Regelungen überholt sein. Die Aushänge können durch die hier mitgelieferten Aushänge, einmal für Kirchen/Gottesdienste und einmal für andere Gebäude, ersetzt werden.

Für den Arbeitsstab
Georg Franz

Aushang Basisschutz Gebäude der Pfarreien