Kurzbericht über die 2. Sitzung des
13. Frankfurter Stadtsynodalrates am 24. Mai 2016
Der 13. Frankfurter Stadtsynodalrat fasste nach ausführlicher Beratung folgenden Beschluss zu den Empfehlungen des Stadtkirchenforums:
Der Stadtsynodalrat hat über die Empfehlungen des (von ihm beauftragten) Stadtkirchenforums am 16.01.2016, an dem über 200 Katholiken aus Frankfurt teilnahmen, beraten und strebt im Zu-sammenwirken mit Gemeinden, Einrichtungen und einzelnen betroffenen Personen zunächst die Realisierung folgender Ziele an:
Subsidiarität
- Die Verteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten erfolgt innerhalb der Stadtkirche nach dem Prinzip der Subsidiarität.
Dies wird am Beispiel einer Pfarrei und einer Einrichtung konkretisiert und ausgewertet.
Subsidiarität als Prinzip der katholischen Soziallehre meint, dass auf der jeweils höhe-ren Struktur- und Entscheidungsebene nur das bearbeitet und entschieden wird, was auf der unteren Ebene nicht oder nur unzureichend bearbeitet und entschieden werden kann. Die höhere (vorgeordnete Ebene) soll die untere Ebene in Ihrer Entwicklung und Entscheidungskompetenz fördern. Leitung sieht sich stets in diesem Dienst! - Die Stadtkirche richtet eine Ombudsstelle (unparteiische Schiedsstelle) für die Klärung von Konflikten innerhalb der Stadtkirche ein.
Eine Arbeitsgruppe des Stadtsynodalrates erarbeitet ein Statut für diese Stelle.
Qualitätsverbesserung durch Feedback
- Die Pfarrer und andere Personen in Leitungsverantwortung führen regelmäßige Mitarbei-tergespräche mit schriftlicher Vorlage (möglichst als Zielvereinbarungsgespräch) für ver-bindliche Absprachen und stellen ein strukturiertes Feedback (positive und negative Rück-meldungen nach bestimmten Regeln) sicher.
- Die Verantwortlichen – wie Pfarrgemeinderäte und Pastoralteams – entwickeln gemeinsam geeignete Feedback-Instrumente für verschiedene Seelsorgefelder, z. B. Gottesdienste, wenden diese an und setzen Erkenntnisse um. Von Seiten der Fachstelle für katholische Stadtkirchenarbeit wird Unterstützung angeboten.
Gottesdienst und Verkündigung
- Der Stadtsynodalrat bildet eine Arbeitsgruppe „experimentelle Gottesdienste“, um die Diversität und Internationalität von Gottesdienstformen zu stärken.
- Der Stadtsynodalrat beauftragt diese Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für katholische Stadtkirchenarbeit,
– Vorschläge zu erarbeiten, um die rhetorische und theologisch-exegetische Qualität von Predigten sicherzustellen, die von Priestern, Diakonen, hauptamtlichen pastoralen Mit-arbeiter/inne/n und weiteren befähigten Getauften in allen Gottesdienstformen zu halten sind.
– die digitale Vernetzung der Gottesdienstangebote auszuarbeiten und zu verbessern.
Kirche für alle – Wege aus dem Reformstau
- Der Stadtsynodalrat beauftragt die Fachstelle für katholische Stadtkirchenarbeit, im Be-nehmen mit Verantwortlichen auf Bistumsebene eine Segensfeier für alle Paare, die aus-drücklich auch unverheiratete, gleichgeschlechtliche und wiederverheiratete geschiedene Paare einschließt, auszuarbeiten. Auf dieser Grundlage wird der Stadtsynodalrat alle Pries-ter, Diakone und hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter/innen in Frankfurt, die bereit sind, solche Feiern für Betroffene zu gestalten, bitten, diese auch anzubieten.
Kirche und Geld
- Die Kirchengemeinden streben für 2017 die transparente Veröffentlichung ihres Jahresab-schlusses mit Bilanz, Ergebnisrechnung und Erläuterungen an.
- Die Kirchengemeinden verzichten auf die Erhebung von Messintentionsgeldern und Ge-bühren (ausgenommen Erstattung für Auslagen) für die Sakramentenvorbereitung (Fir-mung, Erstkommunion). Wenn Spenden eingehen, soll die Förderung z. B. von Klerikern armer Kirchen und die Arbeit von Küster/inne/n, Organist/inn/en und Ministrant/inn/en be-dacht werden.
- In der Stadtkirche sollte jede/r wissen, wofür er/sie spendet. Die Kirchengemeinden kündi-gen ihre Kollekten mit Kollektenzweck rechtzeitig an und geben deren Ergebnisse bekannt.
Die Umsetzung dieser Ziele wird nach Bericht und Gespräch in der Frankfurter Pastoralkonferenz im Stadtsynodalrat weiter verfolgt.
Weitere Optionen aus den Arbeitsgruppen des Stadtkirchenforums werden zunächst im Themenspeicher des Stadtsynodalrates aufgenommen.
Anliegen, die sich an die Bistumsleitung über den Diözesansynodalrat richten:
Das Subsidiaritätsprinzip gilt auch im Verhältnis von Stadtkirche und Bistum. Das verlangt eine Neuordnung von Finanzmitteln und Personalstellen für den Bezirk und dabei echte Mitentschei-dungsrechte für die Stadtkirche.
Der Beschluss des 13. Frankfurter Stadtsynodalrates wurde am 24. Mai 2016 ohne Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen gefasst.
Geschäftsstelle des 13. Frankfurter Stadtsynodalrates
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